Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Türautomatik24 GmbH nachfolgend- TA24 (Stand: 01.12.2023)

§ 1 Geltungsbereich und Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) und der Türautomatik24 GmbH, Sachsenstraße 9, 59269 Beckum (nachfolgend „TA24“) bestehenden Geschäftsbeziehungen über Lieferungen und Leistungen von TA24. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und Ähnlichem werden dem Kunden durch Angebote von TA24 schriftlich per Post, Übergabe, Telefax, E-Mail mitgeteilt. Schweigt der Kunde im Falle eines Dauerschuldverhältnisses auf das Angebot von TA24 und/oder widerspricht er diesem nicht binnen 14 Tage nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern TA24 den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Abweichende Bedingungen des Kunden, mithin AGB oder Einkaufsbedingungen, finden auf Vertragsverhältnisse mit TA24 keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn TA24 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Für den Fall kollidierender AGB finden ausschließlich die AGB von TA24 Anwendung. Diese AGB gelten auch, wenn in Folgegeschäften mit dem Kunden darauf nicht gesondert hierauf hingewiesen wird.

§ 2 Entstehen des Vertragsverhältnisses

Sämtliche Angebote von TA24 sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertragsverhältnis kommt nur durch Auftrag des Kunden in Textform (Post, E-Mail, Telefax,) und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch TA24 zustande und richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung, einem etwaigen Leistungsverzeichnis sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ta24. Geringfügige, technisch unvermeidbare und dem Kunden zumutbare Abweichungen vom Vertrag behält sich TA24 auch nach Bestätigung des Auftrags vor.

§ 3 Preise / Zahlung

Maßgeblich sind die von TA24 zum Zeitpunkt des Angebots des Kunden genannten Preise, zuzüglich der gesondert ausgewiesenen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten dem Kunden keine Preise ausdrücklich genannt werden, gilt die jeweils gültige Preisliste aus dem Hause TA24. Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten sind vom Kunden zu tragen. Entgelte für Lieferungen und Leistungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Erfüllungsort für alle Zahlungen sowie Lieferungen und Leistungen ist der Geschäftssitz der TA24, sofern nicht einzelvertraglich abweichend vereinbart wurde. TA24 wird die Vergütung für reine Dienstleistungen sofort abrechnen. Soweit aufwandsbezogen abgerechnet wird, enthalten die Rechnungen Angaben zur Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und Fahrtkosten, zum Tagessatz derjenigen Mitarbeiter, deren Leistungen abgerechnet werden, sowie eine Beschreibung der abgerechneten und zu erstattenden Auslagen. Für die Abrechnungsart aller übrigen Leistungen gelten die im jeweiligen Vertrag / Angebot vereinbarten Modalitäten. TA24 nimmt als Zahlungsmittel keine Schecks oder Bargeld an. Jegliche Rechnung muss per Banküberweisung auf das Geschäftskonto der TA24 eingezahlt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur insoweit ausüben, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für den Fall, dass sich nach Auftragsbestätigung die Kostenfaktoren, insbesondere die Preise für Roh- und Hilfsstoffe sowie Löhne und Transportkosten ändern, ist TA24 zur Anpassung der Preise berechtigt, wenn zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung mindestens 3 Monate verstrichen sind.

§ 4 Liefer- und Leistungsumfang

Die von TA24 gegenüber dem Kunden zu erbringenden Lieferungen und Leistungen werden abschließend und detailliert in der Auftragsbestätigung festgelegt. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart. Sie gelten unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Erfüllung aller für die rechtzeitige Lieferung erforderlichen Verpflichtungen des Kunden. Werden bei der Installation des Liefergegenstands Leistungen Dritter benötigt, können diese Vorleistungen die Lieferfristen verlängern. Die Verpflichtungen von TA24 zur Leistung und Leistungszeit gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Vorleistungen. Gleiches gilt für Streiks, Aussperrungen sowie andere Fälle höherer Gewalt und für behördliche Maßnahmen. Der Rücktritt des Kunden vom Vertrag wegen Nichteinhaltung eines Liefertermins setzt eine schriftliche Mahnung nach Ablauf der Lieferfrist voraus und ist mit einer Nachfristsetzung zu versehen, wobei die gesetzte Nachfrist nach den Gesamtumständen angemessen zu sein hat. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen, es sei denn TA24 hat den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. TA24 ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies möglich ist. Eigenschaftsangaben der Produkte und Leistungen von TA24 sind nur zuzurechnen, wenn sie unmittelbar von TA24 stammen. Ist eine Lieferfrist vereinbart, so ist diese nur verbindlich, wenn sämtliche kundenseits zu beschaffenden Unterlagen etc. vorliegen, die Einzelheiten des Auftrages geregelt sind und der Kunde etwaig vereinbarte Anzahlungen und Sicherheiten geleistet hat. Wünscht der Kunde nach Zugang der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, beginnt die Lieferfrist frühestens mit Bestätigung der Änderung durch TA24 Treten unvorhersehbare Umstände ein, die TA24 nach den Umständen des Einzelfalls bei zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann -etwa ein Teil- oder Totalausfall von Subunternehmern-, verlängert sich die Leistungsfrist entsprechend. TA24 ist berechtigt, in einem solchen Fall vom Vertrag zurückzutreten. Hat TA24 den Kunden von den Leistungshindernissen unverzüglich informiert, ist ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und Verzuges ausgeschlossen.

§ 5 Abnahme von Werkleistungen

Soweit es sich bei den Leistungen von Ta24 um Werkleistungen handelt, bedürfen diese der Abnahme nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Dies gilt nicht für von Ta24 zu erbringende Dienstleistungen, insbesondere Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist die Abnahmebedürftigkeit ausdrücklich bestimmt. Ta24 wird dem Kunden die Abnahmebereitschaft der Lieferung oder Leistung jeweils schriftlich mitteilen. Ist nach der Beschaffenheit der Lieferung oder Leistung die Abnahme ausgeschlossen, so tritt an die Stelle der Abnahme ihre Vollendung. Der förmlichen Abnahme steht die Nutzung und Inbetriebnahme und -haltung des Werks durch den Kunden gleich. Ta24 kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen (Teilabnahmen). Eine Teilabnahme kann insbesondere erfolgen nach: Abschluss einer in sich abgeschlossenen Phase der Werkerstellung oder Erbringung in sich abgeschlossener, in sich funktionsfähiger Leistungsteile. Für Teilabnahmen gelten die Bestimmungen über die Abnahme entsprechend. Soweit Teilabnahmen vorgesehen sind, ist Ta24 berechtigt, weitere Teillieferungen oder Teilleistungen zurückzuhalten, solange der Kunde mit der Abnahme von Teillieferungen oder Teilleistungen oder der Bezahlung abgenommener Teillieferungen oder Teilleistungen in Verzug ist.

§ 6 Gefahrübergang

Der Versand erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder die Installation von TA24 übernommen hat. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Kunden über. In der Wahl des Transportweges und des Transportmittels ist TA24 frei. TA24 kann auch eigene Mitarbeiter mit dem Transport beauftragen. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden. Wird durch das Verhalten des Kunden der Versand verzögert, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

TA24 behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen (Vorbehaltsware) vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden befriedigt sind. Eine Übereignung der Vorbehaltsware auf Dritte ist nur erlaubt, sofern sie im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs des Kunden erfolgt und dieser sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Dritten vorbehält. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. TA24 ist unverzüglich zu unterrichten, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder beschädigt wird oder abhanden kommt sowie im Falle einer Verlegung der Geschäftsräume des Kunden. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so kann TA24 den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist TA24 ferner berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, zu verwerten und den aus der Verwertung erzielten Erlös auf bestehende Ansprüche anzurechnen; gleiches gilt bei einer erst nach Vertragsschluss erkennbar gewordenen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, die eine Gefährdung der Gegenleistung des Kunden zur Folge hat. Der Kunde tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten bis zu der Höhe der TA24 zustehenden Forderungen gegen den Kunden an TA24 ab. TA24 nimmt die Abtretung hiermit an. Bis auf Widerruf ist der Kunde zum Einzug der abgetretenen Forderungen im eigenen Namen berechtigt; der Widerruf ist nur zulässig, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist. Bei der Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Kunden tritt kein Eigentumserwerb durch den Kunden ein. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass TA24 Verarbeiter im Sinne des § 950 BGB ist. Bei Verbindung und Vermischung mit TA24 nicht gehörenden Waren erwirbt TA24 Miteigentum an der neuen Sache (§§947, 948 BGB) im Verhältnis des Rechnungswertes zu den vermischten Waren.

§ 8 Fernabsatzverträge

Sofern die Vertragserklärung als Verbraucher abgegeben wird, kann dieser die Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fernabsatzverträge beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an: TA24 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss ggf. Wertersatz geleistet werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die wegen ihrer Beschaffenheit für eine Rücksendung ungeeignet sind, von Software, wenn der Kunde die gelieferten Datenträger entsiegelt hat. Die Vorschriften für Haustürgeschäfte sowie für Fernabsatzverträge (§ 312 ff. BGB) und somit das zweiwöchige Widerrufsrecht finden daher entsprechend keine Anwendung.

§ 9 Vertragliches Rücktrittsrecht, Vertragsstrafe

TA24 hat in folgenden Fällen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten: Bei fehlender, von TA24 unverschuldeter Lieferung durch einen Vorlieferanten. Bei höherer Gewalt wie Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbaren Ereignissen, soweit diese es TA24 nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Leistungen zu erbringen. Wenn über die Vermögensverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit des Kunden im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden. Bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unerlaubte Handlungen darstellen. Bei Schadensersatzansprüchen von TA24 wegen vom Kunden zu vertretender Unmöglichkeit oder aufgrund Rücktritts vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglichen und vom Kunden zu vertretenden Gründen steht TA24 ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 25 % der jeweiligen vertraglichen Vergütung zu, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt.

§ 10  Untersuchungs- und Rügepflichten bei Kauf

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden, Transportmängel oder Falschlieferungen auf den Frachtpapieren zu vermerken. Sämtliche gelieferte Ware ist auf Vollständigkeit, auch hinsichtlich einzelner Komponenten der Ware zu untersuchen. Bei Übergabe erkennbare quantitative Abweichungen oder Mängel sind spätestens innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Ware bei TA24 schriftlich zu rügen. Äußerlich nicht erkennbare Mängel oder Schäden sind im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Der bemängelte Gegenstand ist unverändert und gesichert aufzubewahren. Weitere Anweisungen sind bei Ta24 einzuholen. Wird die Ware zurückgesandt, ist sie für den Transport geeignet zu verpacken und die Kosten für die Rücksendung übernimmt der Kunde. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, ist TA24 zur Nacherfüllung verpflichtet. Handelt es sich um neu hergestellte Waren, ist dem Kunden das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat TA24 für die Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Der Kunde kann die Lieferung einer mangelfreien Sache erst verlangen, wenn zwei Nachbesserungsversuche an dem defekten Gerät gescheitert sind. Im Übrigen kann TA24 die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf natürliche Abnutzung oder auf Schäden, die aufgrund fehlerhafter Behandlung der Ware entstanden sind. Ebenso entfällt die Gewährleistung, wenn Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht oder falsch befolgt werden, Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder das Produkt durch den Kunden oder Dritte verändert wird, es sei denn der Gewährleistungsfall beruht nachweislich nicht auf den vorgenannten Gründen und die Mängelbeseitigung ist durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert. Wird von TA24 eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen, so beginnt der Garantiezeitraum mit der Abnahme des Werks, der tatsächlichen Nutzung des Werks oder spätestens mit Zugang der Rechnung beim Kunden, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.

§ 11 Gewährleistung bei Werkvertrag

Weist eine Werkleistung von TA24 einen Mangel auf, kann der Kunde binnen angemessener Frist Beseitigung des Mangels verlangen. Mängelbeseitigung erfolgt nach Wahl von Ta24 durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist verpflichtet, TA24 erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Eine Haftung für Schäden aufgrund verspäteter Mängelbeseitigung greift nur, soweit der Kunde den erkennbaren Mangel rechtzeitig angezeigt hat. Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und soweit möglich durch schriftliche Dokumentation oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen unverzüglich nach Kenntnis an TA24 zu übermitteln. Hat der Kunde den Mangel zu vertreten oder liegt ein vom Kunden gemeldeter Mangel nicht vor, ist TA24 berechtigt, seine aufgrund der Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt zu verlangen. TA24 kann die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder -leistung verweigern, bis der Kunde an TA24 die vereinbarte Vergütung, abzüglich des Teils, der dem wirtschaftlichen Wert des Mangels oder der zugesicherten Eigenschaft entspricht, bezahlt hat. Der Kunde hat das Recht, bei Fehlschlagen der Mängelbehebung kostenfrei den Vertrag zu wandeln oder Minderung der Vergütung zu verlangen. Ein Fehlschlagen der Mängelbehebung liegt frühestens nach drei erfolglosen Nachbesserungsversuchen vor. Ist der Kunde Kaufmann, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate bei regelmäßiger Wartung durch TA24. Handelt es sich bei der Leistung von TA24 um eine Werk- oder Bauleistung gemäß § 13 Abs. 4 (2) VOB/B, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre bei regelmäßiger Wartung durch TA24

§ 12 Haftung

TA24 haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

TA24 haftet für Schäden aus dem Fehlen etwaiger zugesicherter Eigenschaften in dem Umfang des Vermögensinteresses des Kunden, das von dem Zweck der Zusicherung gedeckt und bei Zusicherung der Eigenschaften von TA24 erkennbar war. Im Fall leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde daher vertrauen können muss, haftet TA24 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt bis zur Höhe von 10% des Nettoauftragswerts, höchstens jedoch € 5.000,- für solche vertragstypischen Schäden, die für TA24 bei Vertragsschluss voraussehbar waren. Im Übrigen ist jede weitergehende Haftung von TA24 aus jedem Rechtsgrund ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit TA24 eine Garantiehaftung oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz trifft oder bei vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. TA24 haftet dem Kunden gegenüber nicht für die Rechtmäßigkeit oder Mangelfreiheit der vom Kunden beigestellten Gegenstände. Wird TA24 von Dritten einschließlich Behörden wegen der Rechtswidrigkeit oder Mangelhaftigkeit solcher Gegenstände in Anspruch genommen, stellt der Kunde TA24 insoweit frei. § 13 Montagebedingungen

§ 13 Montagebedingungen

Übernimmt TA24 neben der Lieferung der bestellten Ware auch oder ausschließlich die Montage oder ähnliche Leistungen, gelten ergänzend die nachstehenden Montagebedingungen: Sind Teillieferungen offensichtlich beschädigt oder ist die Lieferung nicht vollständig, hat der Kunde TA24 spätestens 1 Werktag nach Ablieferung der Sache hiervon zu unterrichten, so dass möglichst vor Eintreffen der Monteure Abhilfe geleistet werden kann. Bereits angelieferte Teile sind kundenseits trocken von Witterungseinflüssen und vor der Beschädigung Dritter geschützt zu lagern. Dem Kunden obliegt die Pflicht, die Montagevoraussetzungen zum vereinbarten Termin zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere die Beendigung notwendiger Vorarbeiten (etwa Mauer,- Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten). Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Etwaige verdecke Vorinstallationen hat der Kunde unverzüglich und detailliert offen zu legen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass elektrischer Strom für Werkzeug und Beleuchtung zur Verfügung steht. Bei Elektroanlagen ist der Kunde verpflichtet, auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Installationen der Zuleitungen sowie der Einbau und der Abschluss von Schaltern, Steuerkupplungen und Steuergeräten gemäß VDE durch einen örtlich zugelassenen Installateur erfolgen. Verletzt der Kunde diese Pflichten, hat er die hieraus entstehenden Schäden selbst zu tragen und ist zum Ersatz jedweder Mehrkosten verpflichtet, die TA24 hieraus entstehen. Einer Abnahme des Werkes steht gleich, wenn der Kunde die Montageleistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer bestimmten Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Die Inbetriebnahme und -haltung steht der Abnahme gleich. Mängelansprüche aus der Montage verjähren vorbehaltlich der Frist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 Nr. BGB nach einem Jahr seit der Abnahme.

§ 14 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und, soweit nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung anders festgelegt, für TA24 kostenlos erbracht werden. Der Kunde wird TA24 unverzüglich sämtliche Informationen zukommen lassen, die TA24 für die Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt. Der Kunde wird TA24außerdem während der Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses über jede wesentliche Änderung unterrichten. Der Kunde gewährt den für TA24 tätigen Personen bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung und hat ihnen zu den notwendigen Objekten den erforderlichen Zutritt zu verschaffen. Der Kunde benennt TA24 eine Kontaktperson, die den Mitarbeitern von TA24 während der Durchführung des Vertrags für alle Fragen zur Verfügung steht und dazu ermächtigt ist, notwendige Erklärungen zur Leistungserbringung abzugeben und Entscheidungen zu treffen. Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei und frei von schadensstiftender Software (z.B. Viren) sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde TA24 allen daraus entstehenden Schaden und stellt TA24 von allen Ansprüchen Dritter frei. Von allen TA24 übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die  jederzeit kostenlos zurückgreifen kann. Der Kunde hat TA24 das Recht zur Benutzung und Umarbeitung von Systemen Dritter zu verschaffen, soweit dieses notwendig ist, um die nach dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Leistungen zu erbringen.

§ 15 Annahmeverzug

Wird eine befristete Lagerung fertiger Waren bei TA24 vereinbart oder wird eine solche Lagerung wegen bestehenden Annahmeverzuges des Kunden erforderlich, haftet TA24 nicht für Schäden, die trotz Einhaltung der zumutbaren Sorgfalt eintreten. Eine Verpflichtung zur Versicherung dieser Ware besteht zu Lasten von TA24 nicht. Im Verzugsfall ist TA24 berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Kunden bei einem gewerblichen Unternehmen einzulagern. Erfolgt die Einlagerung bei TA24, ist TA24 berechtigt, für jeden Monat 0,5% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch EUR 50,00 für den ersten und EUR 40,00 für jeden weiteren vollen Kubikmeter der Ware zu berechnen. Dies gilt auch, wenn der Versand auf Wunsch des Kunden mehr als 2 Wochen über die angezeigte Versandbereitschaft verzögert wird. Erfolgt die Lieferung und Montage der Ware durch TA24 und verzögert sich durch Kundenseite der vereinbarte Liefertermin, so ist der Kunde verpflichtet, diese Verzögerung TA24 spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin (dort eingehend) schriftlich mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Obliegenheit nicht nach, ist er TA24 zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die aus der verspäteten Anzeige erwachsen, etwa vergebliche Bereitstellung von Personal und Material.

§ 16 Weitergehende Rechte von TA24

Entwürfe, Modelle, Aufstellungspläne, Dispositions- und sonstige Zeichnungen sowie Textvorlagen, die durch TA24 erstellt wurden, bleiben auch dann im Eigentum von TA24, wenn der Kunde für die Arbeit ein Nutzungsentgelt geleistet hat. Das ausschließliche Recht der Verwertung und Vervielfältigung verbleibt bei TA24. TA24 ist berechtigt, eigene Firmen- und Markenzeichen hieran anzubringen. Die Entfernung durch den Kunden ist unzulässig. Der Kunde haftet für eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwertung von ihm überlassenen Vorlagen, Entwürfen, Plänen, Texten, Warenzeichen und ähnlichem.

§ 17 Unternehmerregress

Besteht zugunsten von TA24 das Recht zur zweiten Andienung und wird dieses Recht durch den Kunden verwehrt, so sind Ansprüche auf den Betrag beschränkt, der den Selbstkosten von TA24 zur Vornahme der zweiten Andienung entspricht. Ansprüche des Kunden nach § 478 BGB sind auf Nacherfüllungsrechte beschränkt. Ansprüche im Unternehmer-Regress zu Lasten von TA24 sind ausgeschlossen.

§ 18 Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltungsrecht

Gegen Ansprüche von TA24 kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TA24 an Dritte übertragen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegenansprüche zu. Im Übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen gegen TA24 nur geltend machen, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§ 19 Datenschutz

Der Kunde und TA24 sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz in Ausführung des Vertragsverhältnisses zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern aufzuerlegen. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen. TA24 erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten (Bestandsdaten) sowie Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Kunden im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, gemäß §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 TDDSG, 18 Abs. 1, 19 Abs. 1 MDStV. TA24 darf den Kunden regelmäßig über neue Produkte und Dienstleistungen informieren. Der Kunde kann einer weiteren Zusendung oder Information jederzeit widersprechen.

§ 20 Schlussbestimmungen

Ergänzungen oder Änderungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Genügen sie dieser nicht, so sind sie nichtig. Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner oder Arbeitskämpfe in dritten Betrieben und ähnliche Umstände, von denen die Vertragspartner unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich. TA24 darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung seiner Liefer- und Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von TA24 bleiben hiervon unberührt. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen TA24 und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht Gütersloh vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. TA24 ist berechtigt, anstelle des Gerichts des vorstehend vereinbarten Gerichtsstands jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird.